Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzvermögen

Das Finanzvermögen (Kassenbestände, Wertpapiere etc.) und das Umlaufvermögen (Forderung etc.) der Stammgemeinde sind zwischen den Trenngemeinden im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl aufzuteilen.