Finanzvermögen
Das Finanzvermögen (Kassenbestände, Wertpapiere etc.) und das Umlaufvermögen (Forderung etc.) der Stammgemeinde sind zwischen den Trenngemeinden im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl aufzuteilen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Finanzvermögen
Das Finanzvermögen (Kassenbestände, Wertpapiere etc.) und das Umlaufvermögen (Forderung etc.) der Stammgemeinde sind zwischen den Trenngemeinden im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl aufzuteilen.