Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

Die Richtlinien dieser Verordnung gelten nicht für Veranlagungen, Finanzinstrumente und Finanzierungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden.