Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Richtlinien gelten für sämtliche Veröffentlichungen gemäß und 2 MedKF-TG (im Folgenden „Veröffentlichungen“), die von Rechtsträgern gemäß und 3 sowie in Auftrag gegeben werden. Sie gelten weiters für derartige Veröffentlichungen, die von Rechtsträgern gemäß sowie von sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträgern, die weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung des Bundes erbringen, in Auftrag gegeben werden.