Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

Diese Richtlinien gelten für sämtliche Veröffentlichungen gemäß und 2 Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz – MedKF-TG, BGBl. I Nr. 125/2011, (im Folgenden „Veröffentlichungen“), die von Organen des Landes oder der Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Auftrag gegeben werden.