Für die einheitliche Gestaltung und Vollständigkeit der Katastrophenschutzpläne gelten die in der Anlage enthaltenen Richtlinien.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die einheitliche Gestaltung und Vollständigkeit der Katastrophenschutzpläne gelten die in der Anlage enthaltenen Richtlinien.