Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Besondere Anforderungen an Tageszentren

Lage

(1) Bei Tageszentren, die in einer Etage oder in einem sonstigen Gebäudeteil eines Baus gelegen sind, müssen die Zugänge zu diesen den allgemeinen Anforderungen der , 6 und 9 entsprechen.

(2) Bei Tageszentren, die in Hanglage errichtet werden, müssen die Räumlichkeiten für Gruppenaktivitäten und Einzelbetreuungen mindestens an einer Seite zur Gänze über dem angrenzenden Gelände liegen.