Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sonnenschutzanlagen

Bei Räumlichkeiten, die für den Aufenthalt von Kunden bestimmt sind, sind geeignete Sonnenschutzvorrichtungen gegen mögliche direkte Sonneneinstrahlung und Überwärmung anzubringen.