Sonnenschutzanlagen
Bei Räumlichkeiten, die für den Aufenthalt von Kunden bestimmt sind, sind geeignete Sonnenschutzvorrichtungen gegen mögliche direkte Sonneneinstrahlung und Überwärmung anzubringen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonnenschutzanlagen
Bei Räumlichkeiten, die für den Aufenthalt von Kunden bestimmt sind, sind geeignete Sonnenschutzvorrichtungen gegen mögliche direkte Sonneneinstrahlung und Überwärmung anzubringen.