Als Lehrkräfte dürfen nur Personen herangezogen werden, die auf dem betreffenden Unterrichtsgebiet ausgebildet und erfahren sind.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
