. Die in getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die in getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.