Wildbach- und Lawinenverbauung und Waldstandsaufnahme
. Für technische Beamte der Wildbach- und Lawinenverbauung und für Beamte, die die Waldstandsaufnahme durchführen, ist sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wildbach- und Lawinenverbauung und Waldstandsaufnahme
. Für technische Beamte der Wildbach- und Lawinenverbauung und für Beamte, die die Waldstandsaufnahme durchführen, ist sinngemäß anzuwenden.