Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wildbach- und Lawinenverbauung und Waldstandsaufnahme

. Für technische Beamte der Wildbach- und Lawinenverbauung und für Beamte, die die Waldstandsaufnahme durchführen, ist sinngemäß anzuwenden.