Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Anstalten
. Für Beamte, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Anstalten verwendet werden, gilt der Bereich des Betriebes oder der Anstalt als Dienststelle.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Anstalten
. Für Beamte, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Anstalten verwendet werden, gilt der Bereich des Betriebes oder der Anstalt als Dienststelle.