Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, haben bei der Vollziehung des als Organe der Bezirksverwaltungsbehörde durch

1. Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmung und

2. Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind,

mitzuwirken.