Förderung durch die Gemeinde
Soweit nicht eine Förderung durch den Rettungsfonds stattfindet, hat die Gemeinde als Trägerin von Privatrechten nach Maßgabe ihrer finanziellen Mittel das Rettungswesen zu unterstützen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Förderung durch die Gemeinde
Soweit nicht eine Förderung durch den Rettungsfonds stattfindet, hat die Gemeinde als Trägerin von Privatrechten nach Maßgabe ihrer finanziellen Mittel das Rettungswesen zu unterstützen.