Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderung durch die Gemeinde

Soweit nicht eine Förderung durch den Rettungsfonds stattfindet, hat die Gemeinde als Trägerin von Privatrechten nach Maßgabe ihrer finanziellen Mittel das Rettungswesen zu unterstützen.