Bezeichnungsschutz
Die Bezeichnung „Rettungsdienst Tirol“ oder eine verwechslungsfähige ähnliche Bezeichnung darf nur von Rettungseinrichtungen im Sinn des geführt werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezeichnungsschutz
Die Bezeichnung „Rettungsdienst Tirol“ oder eine verwechslungsfähige ähnliche Bezeichnung darf nur von Rettungseinrichtungen im Sinn des geführt werden.