Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Folgende Einrichtungen bzw. Organisationen sind im Hinblick auf ihre Aufgaben, Zielsetzungen und Mitglieder für die Bereiche der Künste als repräsentativ im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 7 des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 anzusehen:

1. Bundeskonferenz der bildenden Künstler Österreichs;

2. Interessengemeinschaft österreichischer Autoren;

3. Österreichischer Komponistenbund;

4. Österreichischer Kunstsenat;

5. Verband der Filmregisseure Österreichs.