Die in der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl II Nr 434/2001, für die Gebührenstufe 2b vorgesehenen Beträge gelten auch für Landesbedienstete.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 33/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 112 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987, LGBl Nr 1, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 8. Feber 1994, LGBl Nr 40, über die Reisezulagen für Dienstverrichtungen von Landesbediensteten im Ausland, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
