Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kommen bei den Verhandlungen der Grundverkehrskommissionen gebühren mehrere Geschäftsstücke zur Behandlung so sind die auf Grund der und 2 erwachsenden Gebühren nach billigem Ermessen auf die einzelnen Fälle aufzuteilen.