Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Regulierung des Spirsgrabens ohne dessen Seitenzubringer wird seitens Österreichs längstens bis zum Zeitpunkte der Vollendung des liechtensteinischen Binnenkanals in der Teilstrecke Gampriner Damm-österreichisch-liechtensteinische Wuhrgrenze fertigzustellen sein.