Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Austausch der Projektsgrundlagen

Jeder Vertragsstaat erhält anläßlich der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages eine von den Delegationsführern signierte, dem heutigen Stande entsprechende Ausfertigung des in angeführten Umbauprojektes III b und des in genannten Bau- und Finanzprogrammes vom 1. Juli 1953.