Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bauprogramme der Wildbachverbauungen

Bauprogramme für die Durchführung der Maßnahmen werden von den beiderseits zuständigen Stellen, nach Fühlungnahme mit der Gemeinsamen Rheinkommission, aufgestellt. Der Kommission wird ein Verzeichnis der spezifischen Wildbäche im Rheineinzugsgebiet übergeben, das von ihr laufend nachgeführt wird. Sie wird über die Durchführung der Maßnahmen nach Art und Aufwand periodisch orientiert.