Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

Ziele dieser Verordnung sind die Sicherung der Qualität und Quantität der burgenländischen Tiefengrundwässer (guter Zustand) und die Festlegung eines Gebietes, das - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall gewidmet ist.