Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung
Es werden die in den Anlagen 3 bis 15 grafisch und in der Anlage 16 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung
Es werden die in den Anlagen 3 bis 15 grafisch und in der Anlage 16 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.