. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Oktober 2008 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Oktober 2008 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.