Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Leopoldau, welcher bisher als Evangelischer Tochtergemeinde A.B. Wien-Leopoldau, zugehörig zur Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Floridsdorf, gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zukam, kommt nunmehr als (selbständiger) evangelischer Pfarrgemeinde mit dem Amtssitz in 1210 Wien, Kainachgasse 39, gemäß § 5 dieses Bundesgesetzes ab 15. September 1980 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.