Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Evangelisch-Koreanischen Gemeinde in Wien (mit dem Amtssitz in Wien 3, Schützengasse 13) kommt gemäß §§ 4 und 5 dieses Bundesgesetzes ab 15. Jänner 1992 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.