. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.