SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der vorliegende Vertrag berührt nicht die Bestimmungen anderer Abkommen oder Vereinbarungen, denen die beiden Vertragsstaaten angehören und die in diesem Vertrag geregelte Fragen betreffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der vorliegende Vertrag berührt nicht die Bestimmungen anderer Abkommen oder Vereinbarungen, denen die beiden Vertragsstaaten angehören und die in diesem Vertrag geregelte Fragen betreffen.