: Zeitliche Geltung |
Dieses Protokoll findet sowohl auf vor und nach seinem Inkrafttreten begangene Straftaten Anwendung.
Dieses Protokoll findet nicht auf Rechtshilfeersuchen Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden, es sei denn, dass , 6 und 7 dieses Protokolls auch auf Rechtshilfeersuchen Anwendung finden, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden.
