Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gerichte und Staatsanwaltschaften des ersuchenden Staates treffen im Hinblick auf das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung die erforderlichen Maßnahmen, um dem ersuchten Staat die Ausübung seiner Strafgerichtsbarkeit zu ermöglichen.