In Steuer-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen wird die Rechtshilfe insoweit gewährt, als sie nach einem besonderen Abkommen zulässig ist.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In Steuer-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen wird die Rechtshilfe insoweit gewährt, als sie nach einem besonderen Abkommen zulässig ist.