Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

III. TEIL

Rechtsauskünfte

Das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und das Justizministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik werden einander auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.