Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Bestimmungen für die Rechtshilfe

Wenn um die Vernehmung einer Partei ersucht wird, ist das ersuchte Gericht nicht verpflichtet, Zwangsmittel anzuwenden, um die Partei zum Erscheinen bei Gericht zu veranlassen.