Ablehnung der Erledigung eines Ersuchens
Die Erledigung eines Ersuchens kann abgelehnt werden, wenn sie die Hoheitsrechte oder die Sicherheit des ersuchten Staates oder dessen öffentliche Ordnung gefährden könnte.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ablehnung der Erledigung eines Ersuchens
Die Erledigung eines Ersuchens kann abgelehnt werden, wenn sie die Hoheitsrechte oder die Sicherheit des ersuchten Staates oder dessen öffentliche Ordnung gefährden könnte.