Rechtsauskünfte
Die Justizministerien der beiden Vertragsstaaten werden einander für Zwecke zivilgerichtlicher Verfahren auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsauskünfte
Die Justizministerien der beiden Vertragsstaaten werden einander für Zwecke zivilgerichtlicher Verfahren auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.