Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.

(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.