(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.
(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.
(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.