Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Der Austausch der Ratifikationsurkunden soll so bald wie möglich in Bern stattfinden.

(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.