Das Erfordernis, das zu übermittelnde Schriftstück in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ( des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954), entfällt.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Erfordernis, das zu übermittelnde Schriftstück in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ( des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954), entfällt.