Die beiden Staaten widersprechen nicht der Zustellung der im bezeichneten Schriftstücke durch die diplomatischen oder konsularischen Vertreter oder unmittelbar durch die Post.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die beiden Staaten widersprechen nicht der Zustellung der im bezeichneten Schriftstücke durch die diplomatischen oder konsularischen Vertreter oder unmittelbar durch die Post.