Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat sobald wie möglich in Bukarest stattzufinden.

(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.