Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die österreichischen und die slowenischen Gerichte verkehren miteinander durch Vermittlung des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich und des Ministeriums für Justiz und Verwaltung der Republik Slowenien, soweit im folgenden nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist ().

Beachte: Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.