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Was als bewegliches Vermögen anzusehen ist, richtet sich nach den Vorschriften des Staates, in dem sich dieses Vermögen befindet.
Beachte: Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
