Das einem Angehörigen der vertragschließenden Teile bewilligte Armenrecht erstreckt sich auch auf die Rechtshilfe und Zustellung, die in dieser Sache von einem Gericht eines der vertragschließenden Teile vorgenommen wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das einem Angehörigen der vertragschließenden Teile bewilligte Armenrecht erstreckt sich auch auf die Rechtshilfe und Zustellung, die in dieser Sache von einem Gericht eines der vertragschließenden Teile vorgenommen wird.