Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen

gilt nicht für

1. Verfassungsgesetze des Landes,

2. Gesetze, die nach dem 1. Jänner 1960 wiederverlautbart wurden,

3. Rechtsvorschriften, die in der Anlage angeführt sind.