Ausnahmen
Der ist nicht anzuwenden auf
a) Verfassungsgesetze des Landes,
b) Gesetze, die nach dem 1. Jänner 1980 neu kundgemacht wurden,
c) Gesetze, die in der Anlage angeführt sind.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmen
Der ist nicht anzuwenden auf
a) Verfassungsgesetze des Landes,
b) Gesetze, die nach dem 1. Jänner 1980 neu kundgemacht wurden,
c) Gesetze, die in der Anlage angeführt sind.