Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen

Der ist nicht anzuwenden auf

a) Verfassungsgesetze des Landes,

b) Gesetze, die nach dem 1. Jänner 1980 neu kundgemacht wurden,

c) Gesetze, die in der Anlage angeführt sind.