Sicherungsmaßnahmen
Auf Grund eines vollstreckbaren, jedoch nicht unanfechtbaren Exekutionstitels kann nur um Vornahme von Sicherungsmaßnahmen ersucht werden. ist sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherungsmaßnahmen
Auf Grund eines vollstreckbaren, jedoch nicht unanfechtbaren Exekutionstitels kann nur um Vornahme von Sicherungsmaßnahmen ersucht werden. ist sinngemäß anzuwenden.