Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt, ergänzend zu den Bestimmungen des § 15b des Steiermärkischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, die Rechte und Pflichten sowie die Modalitäten der Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in Ausbildungseinrichtungen.