Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorlagetermin der Haushaltsunterlagen

Jahresabschlüsse und Haushaltspläne (Budgets) sind der Landesregierung auf deren Verlangen innerhalb von 30 Tagen elektronisch zu übermitteln. ist anzuwenden.