Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT

Sonstige Bestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft durch Verordnung die Voraussetzungen für die Einfuhr von Vermehrungsgut aus Drittländern festzulegen.