Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT

Allgemeines

Geltungsbereich

. Dieses Bundesgesetz findet auf das Inverkehrbringen von vegetativem Vermehrungsgut von Reben – nachstehend „Vermehrungsgut“ genannt – Anwendung.